Pflegegeld | fabel

Einfach erklärt Pflegegeld

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch das Pflegegeld je nach Pflegegrad ausfällt und wie du Schritt für Schritt den Antrag bei der Pflegekasse stellst.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung.
Es wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird – also nicht überwiegend von einem professionellen Pflegedienst.

Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wie sie das Geld nutzt.
Oft wird es an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Es darf nicht genutzt werden, um einen ambulanten Pflegedienst komplett zu bezahlen.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Die Pflege findet Zuhause statt
  • In den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt oder familienversichert
  • Kein professioneller Pflegedienst übernimmt die Hauptpflege
    Ausnahme: Kombinationsleistungen (Pflegesachleistungen + anteiliges Pflegegeld)

Wie hoch ist der Betrag (pro Monat)?

  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

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Wichtig: Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird Pflegegeld nur zur Hälfte gezahlt.

Antrag stellen – so geht’s

1. Kontakt aufnehmen

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
  • Privatversicherte: Antrag bei der privaten Pflegeversicherung
  • Antrag kann auch formlos oder telefonisch gestellt werden (formloser Musterantrag weiter unten)

2. Notwendige Infos / Unterlagen

  • Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer
  • Falls Angehörige den Antrag stellen: Vollmacht

3. Begutachtung

  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten „Medicproof“
  • Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt nach Hause und prüft, welcher Pflegegrad vorliegt

4. Entscheidung

  • Die Pflegekasse schickt einen Bescheid mit Ergebnis und das Gutachten
  • Ab Antragseingang wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt

Fristen

  • Normale Fälle: Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen
  • Dringende Fälle (z. B. Krankenhaus, Hospiz): innerhalb von 1–2 Wochen
  • Wenn die Pflegekasse zu spät ist: 70 € Entschädigung pro Woche Verspätung

Beratung

  • Jede Pflegekasse muss kostenlose Pflegeberatung anbieten
  • Beratung soll spätestens 2 Wochen nach Antrag stattfinden
  • Möglich: zu Hause, telefonisch, online oder im Pflegestützpunkt
  • Privatversicherte: Beratung über „compass private pflegeberatung GmbH“

Besonderheiten

  • Kombinationsleistung: Wenn ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst erfolgt, können Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert werden
  • Übergangspflege: Nach OP oder Krankheit kann die Krankenkasse für bis zu 4 Wochen Pflegegeld zahlen, auch ohne Pflegegrad
  • Beamte: Beantragen Pflegegeld ggf. über die Beihilfe

Muster - Formlose E-Mail zur Beantragung von Pflegegeld:

Betreff: Antrag auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Pflegegeld nach § 37 SGB XI.

Versicherte Person:
Name: [Vor- und Nachname]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Anschrift: [Straße, PLZ, Ort]
Versichertennummer: [Nummer eintragen]

Die Pflege findet zu Hause statt und wird von Angehörigen / nahestehenden Personen übernommen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Antrags und senden Sie mir die weiteren Unterlagen sowie Informationen zum Ablauf der Begutachtung zu.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Name der Antragstellerin / des Antragstellers]

[Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen]

Quelle:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/64a.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html#c15269

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