Kinder mit Autismus So gelingt der Antrag auf Pflege

Eltern von Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Die Diagnose bringt oft Unsicherheiten mit sich – nicht nur im Umgang mit deinem Kind, sondern auch hinsichtlich möglicher Unterstützungsleistungen. Ein Pflegegrad kann hier eine wertvolle Hilfe sein, um den Alltag zu erleichtern und gezielte Unterstützung zu erhalten.

Warum ein Pflegegrad bei Autismus sinnvoll ist

Kinder mit einer ASS benötigen häufig mehr Unterstützung als Gleichaltrige, sei es bei der Kommunikation, im sozialen Miteinander oder in der Alltagsstrukturierung. Diese zusätzlichen Betreuungsbedarfe können im Rahmen der Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

So beantragst du einen Pflegegrad

  • Antrag stellen: Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der Pflegekasse. Dies kann formlos erfolgen – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. fabel-Tipp: Du kannst das auch ganz einfach in der fabel-App erledigen!
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD): Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den MD. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche des Kindes betrachtet, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen.
  • Bewilligung des Pflegegrads: Basierend auf der Begutachtung wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 zugewiesen. Kinder mit ASS erfüllen laut dem Bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN) häufig die Kriterien für einen Pflegegrad.

Tipps für die Begutachtung

  • Vorbereitung ist entscheidend: Führe im Vorfeld ein Pflegetagebuch, in dem du den Unterstützungsbedarf deines Kindes dokumentierst. Dies hilft, den tatsächlichen Alltag realistisch darzustellen. Hiefür kannst du das Pflegejournal in der fabel App nutzen, um den Zustand deines Kindes festzuhalten.
  • Sei ehrlich und detailliert: Beschreibe dem Gutachter gegenüber offen die Herausforderungen und den Unterstützungsbedarf deines Kindes. Hier ist es wichtig, realistisch zu sein, das heißt, weder Dinge besser noch schlechter hinstellen, als sie eigentlich sind.
  • Lass dich nicht entmutigen: Sollte der beantragte Pflegegrad abgelehnt oder niedriger als erwartet ausfallen, hast du immer das Recht, Widerspruch einzulegen.

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