Pleuraerguss: Wenn zu viel Flüssigkeit die Atmung beeinträchtigt
Erkrankungen & Pflegeanforderungen • 13.10.2023 Gesponsert
Ein Pleuraerguss, eine Ansammlung von Flüssigkeit zwischen Lunge und Rippen, kann zu Atemnot und …
Lena Hagedorn
Freitag, 14. Juni, 2024
Die Pflege eines Familienmitglieds ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit und Hingabe erfordert. Oft bedeutet dies, beruflich zurückzustecken oder sogar den Job aufzugeben. Doch deine Einsatzbereitschaft als Ehepartner, Schwester, Bruder oder Kind, sich der Pflege eines Angehörigen anzunehmen, wird gewürdigt.
Wenn du einen Familienangehörigen oder Verwandten pflegst, erfolgt dies in der Regel nicht aus finanziellen Gründen – es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die du aus Liebe und Verbundenheit übernimmst. Selbst wenn du eine finanzielle Anerkennung dafür erhältst, gilt dies immer noch als nicht erwerbsmäßige Pflege. Sogar Pflegefachkräfte können für die Pflege ihres Ehepartners außerhalb ihrer Arbeitszeit rentenversicherungspflichtig sein, wenn dies nicht berufsmäßig erfolgt.
Die gesetzliche Rentenversicherung würdigt dein Engagement, indem sie unter bestimmten Bedingungen Rentenbeiträge zahlt:
Zusätzlich prüft die Pflegekasse der zu pflegenden Person, ob die Pflege notwendig ist und ob diese Person Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. Wichtig ist auch, dass der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz liegt.
Die Pflege von Familienangehörigen ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern kann auch deine eigene Zukunftssicherung beeinflussen. Der Rentenanspruch für nicht erwerbsmäßige Pflege ist eine Wertschätzung für deine wertvolle Arbeit. Es lohnt sich, dich über die Voraussetzungen zu informieren, um deine Rentenansprüche zu sichern und dich für deine Zukunft abzusichern.