Pflegeleistungen & Finanzen Welche Leistungen stehen dir zu? Pflegegrade & Unterstützung bei Demenz Dieser Beitrag wirdpräsentiert von: Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel – so bekommst du, was dir zusteht. Demenz ist ein anerkannter Pflegegrund – unabhängig vom Alter. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wird, hast du als Angehörige*r Anspruch auf konkrete finanzielle und praktische Unterstützung. Das Wichtigste im Überblick: Pflegegrad beantragen:Möglich ab der ersten Einschränkung im Alltag. Bei Demenz zählen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen – nicht nur körperliche.Pflegegeld & Pflegesachleistungen:Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Sachleistungen bei Unterstützung durch einen Pflegedienst.Entlastungsbetrag:131 € monatlich – z. B. für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege.Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:Bis zu 42 € pro Monat für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.Zuschüsse für Wohnraumanpassung:Bis zu 4.000 € für z. B. Haltegriffe, Treppenlifte oder barrierefreie Umbauten. Unser Tipp: Nutze den fabel Pflegegradrechner, um dich auf den Antrag vorzubereiten – inklusive praktischer Hinweise zur Begutachtung. General/Icons/icon-arrow-left Recht & Vorsorge Entlastung für Angehörige General/Icons/icon-arrow-right Du brauchst Hilfe beim Antrag?Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt dich. Zur Beratung in deiner Nähe
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