Als Angehörige im Krankenhaus | fabel

Was dir zusteht Als Angehörige im Krankenhaus

Wenn dein Angehöriger im Krankenhaus liegt, willst du für ihn da sein. Aber oft weißt du nicht, was du darf, was du verlangen kannst und an wen du dich wenden sollst.

Besuchszeiten: Regel und Ausnahme

Die meisten Krankenhäuser haben feste Besuchszeiten, oft von 14 bis 18 Uhr (das kann allerdings von Krankenhaus zu Krankenhaus varrieren). Diese Zeiten gelten für allgemeine Besuche.

Für dich als nahe Angehörige oder als Begleitperson gelten oft andere Regeln. Wenn dein Angehöriger auf Unterstützung angewiesen ist, zum Beispiel wegen Demenz, starker Angst oder Orientierungsproblemen, hast du in vielen Fällen das Recht, länger zu bleiben oder außerhalb der regulären Zeiten zu kommen.

Sprich das direkt beim Pflegepersonal auf der Station an. Erkläre kurz, warum die Anwesenheit wichtig ist. In den meisten Fällen wird das unkompliziert geregelt.

Als Begleitperson aufgenommen werden

Wenn dein Angehöriger nicht allein im Krankenhaus sein kann, zum Beispiel bei schwerer Demenz, Behinderung oder starker Pflegebedürftigkeit, besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf eine sogenannte Rooming-in-Regelung. Das bedeutet, du kannst mit aufgenommen werden und neben ihm bleiben.

Die Kosten dafür übernimmt in bestimmten Fällen die Krankenkasse. Frag beim Sozialdienst des Krankenhauses nach, was in eurer Situation möglich ist und was es kostet.

Dein Recht auf Information

Ärzte dürfen dir als Angehörigem nur dann Auskunft geben, wenn dein Angehöriger das ausdrücklich erlaubt hat oder wenn du eine Vorsorgevollmacht hast.

Wenn du regelmäßig informiert werden möchtest, kläre das schon bei der Aufnahme. Dein Angehöriger kann direkt beim Aufnahmegespräch erklären, dass er möchte, dass du einbezogen wirst. Das sollte im Krankenhaus dokumentiert werden.

Hat dein Angehöriger eine Vorsorgevollmacht auf dich ausgestellt, zeige sie beim Aufnahmegespräch vor. Sie ist dein wichtigstes Werkzeug, um in medizinische Entscheidungen einbezogen zu werden.

Dein Recht auf Gespräche mit dem Arzt

Du hast das Recht, um ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu bitten. Warte nicht darauf, dass jemand auf dich zukommt. Frag aktiv nach einem Termin, am besten beim Pflegepersonal auf der Station.

Bereite dich auf das Gespräch kurz vor. Schreib dir vorher auf, was du wissen möchtest:

  • Was ist die aktuelle Diagnose?
  • Was sind die nächsten Schritte?
  • Was soll nach dem Krankenhaus passieren?
  • Gibt es Risiken, über die ich Bescheid wissen sollte?

Ein Notizbuch oder die fabel App ist dafür sehr praktisch.

Was du tun kannst, wenn etwas nicht stimmt

Wenn du das Gefühl hast, dass dein Angehöriger nicht gut versorgt wird, sprich es an. Zuerst mit dem Pflegepersonal, dann mit der Stationsleitung. Du hast das Recht, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen.

Wenn du damit nicht weiterkommst, gibt es im Krankenhaus oft eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Diese Person ist unabhängig und hilft dir, Probleme anzusprechen. Den Kontakt bekommst du meist an der Information oder beim Sozialdienst.

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