Entlastungsbetrag

125 Euro pro Monat für mehr Unterstützung im Pflegealltag

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Er beträgt 125 Euro pro Monat (1.500 Euro pro Jahr) und wird von der Pflegeversicherung übernommen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 125 Euro monatlich zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
  • Kein Bargeld: Der Betrag kann nur für bestimmte Leistungen genutzt werden.
  • Ansparbar: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

  •  Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
  • Personen, die zu Hause gepflegt werden (durch Angehörige oder Pflegedienste).
  • Pflegebedürftige, die mehr Selbstständigkeit im Alltag erhalten möchten.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag dient der Entlastung Angehöriger und der Unterstützung im Alltag. Mögliche Verwendungszwecke:

  • Haushaltshilfen & Alltagsbegleitung: Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Arztbesuche.
  • Soziale Betreuung: Gesellschaft leisten, Beschäftigungsangebote für Demenzkranke.
  • Tages- & Nachtpflege: Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung.
  • Kurzzeitpflege: Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten oder in Notsituationen.
  • Ambulante Pflegedienste: Nur für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nicht für körperbezogene Pflege.

Tipp: Die meisten Pflegekassen haben eine Liste anerkannter Anbieter, die den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse abrechnen können.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet:

  1. Leistungen in Anspruch nehmen und selbst bezahlen.
  2. Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
  3. Erstattung durch die Pflegekasse bis zur Höhe des angesparten Betrags.

Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres! Frühzeitig nutzen, um Verluste zu vermeiden.

Alternativen, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht:

  • Verhinderungspflege: Finanzierung einer Ersatzpflegeperson bei Auszeiten von Angehörigen.
  • Pflegegeld: Monatliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege.
  • Pflegesachleistungen: Übernahme von Kosten für professionelle Pflegedienste.

Tipp: Falls der Entlastungsbetrag nicht reicht oder du unsicher bist, für welche Leistungen er genutzt werden kann, informiere dich direkt bei deiner Pflegekasse.

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