Pflege 2025
Ein Überblick über die Leistungserhöhungen
Lena Hagedorn
Dienstag, 17. Dezember, 2024
Das Jahr 2025 markiert den Beginn signifikanter Verbesserungen und Erleichterungen in der Pflege, sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich. Ab dem 1. Januar werden die Pflegeleistungen gemäß § 30 des 11. Sozialgesetzbuches, der durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 eingeführt wurde, um durchschnittlich 4,5 Prozent angehoben. Diese Anpassungen sind Teil der fortlaufenden Bemühungen, auf die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung zu reagieren und den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Familien zu erleichtern.
Pflegegeld
Das Pflegegeld, eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden, wird ab 2025 angehoben. Die neuen Beträge gestalten sich je nach Pflegegrad wie folgt:
2024
2025
Pflegegrad 2
332 €
347 €
Pflegegrad 3
573 €
599 €
Pflegegrad 4
765 €
800 €
Pflegegrad 5
947 €
990 €
Pflegesachleistungen
Auch die Pflegesachleistungen, die professionelle Pflegedienste für die Betreuung zu Hause abdecken, erfahren eine Anpassung. Die neuen Beträge sind wie folgt festgelegt:
2024
2025
Pflegegrad 2
761 €
796 €
Pflegegrad 3
1.432 €
1.497 €
Pflegegrad 4
1.778 €
1.859 €
Pflegegrad 5
2.200 €
2.299 €
Tages- und Nachtpflege
Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege, die eine wichtige Unterstützung bieten, um Pflegebedürftige tagsüber oder nachts professionell betreuen zu lassen, werden ebenfalls angehoben:
2024
2025
Pflegegrad 2
689 €
721 €
Pflegegrad 3
1.298 €
1.357 €
Pflegegrad 4
1.612 €
1.685 €
Pflegegrad 5
1.995 €
2.085 €
Vollstationäre Pflege
Die Leistungen für vollstationäre Pflege, die eine Rundumbetreuung in Pflegeheimen umfasst, sehen ebenfalls eine Erhöhung vor, um den steigenden Kosten und Bedürfnissen gerecht zu werden:
2024
2025
Pflegegrad 2
770 €
805 €
Pflegegrad 3
1.262 €
1.319 €
Pflegegrad 4
1.775 €
1.855 €
Pflegegrad 5
2.005 €
2.096 €
Weitere wichtige Leistungsanpassungen
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen gibt es weitere wichtige Anpassungen, die spezifische Bedürfnisse adressieren:
- Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag, der für zusätzliche alltagsunterstützende Dienstleistungen genutzt werden kann, wird von 125 € auf 131 € erhöht. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die monatliche Pauschale für verbrauchbare Pflegehilfsmittel, die täglich benötigte Hygieneartikel umfasst, steigt von 40 € auf 42 €. - Verhinderungspflege
Die jährliche Pauschale für Verhinderungspflege, die einspringt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, erhöht sich von 1.612 € auf 1.685 €. - Kurzzeitpflege
Die jährlichen Zuschüsse für Kurzzeitpflege, die eine vorübergehende vollstationäre Pflege ermöglichen, steigen von 1.774 € auf 1.854 €. - Wohnraumanpassung
Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung, der dazu dient, die Wohnräume der Pflegebedürftigen barrierefreier zu gestalten, wird von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme erhöht. - Digitale Pflegeanwendungen
Die Förderung für digitale Pflegeanwendungen, die technische Unterstützung bei der Pflegeorganisation bieten, wird von 50 € auf 53 € monatlich erhöht. - Wohngruppenzuschlag
Der monatliche Wohngruppenzuschlag, der das gemeinschaftliche Wohnen in ambulant betreuten Wohngruppen unterstützt, wird von 214 € auf 224 € erhöht. - Anschubfinanzierung für Wohngruppen
Die Anschubfinanzierung zur Unterstützung der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen wird von 2.500 € auf 2.613 € pro Person erhöht.
Mit diesen Erhöhungen der Pflegeleistungen soll die Qualität der Pflege gesteigert und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen verringert werden. Sie sollen dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern und die Pflegestrukturen in Deutschland zu verbessern.