Alle Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit deines Angehörigen zwar eingeschränkt ist, die Beeinträchtigung aber als gering eingestuft wird. Das bedeutet, dass der Alltag noch weitgehend eigenständig bewältigt werden kann, jedoch manchmal Hilfe und Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten nötig ist – zum Beispiel bei der Haushaltsführung, der Mobilität oder der persönlichen Hygiene. Intensive Betreuung durch pflegende Angehörige oder einen Pflegedienst ist in der Regel noch nicht notwendig.

Unterstützung im Alltag

Auch mit Pflegegrad 1 gibt es Wege, wie du deinen Angehörigen im Alltag unterstützen kannst, ohne dabei allein auf dich gestellt zu sein:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Wenn du kurzfristig bei der Pflege einspringen musst und dafür von deiner Arbeit fernbleiben musst, kannst du für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Ersatz für den Lohnausfall erhalten. So hast du Zeit, dich um deinen Angehörigen zu kümmern, ohne sofort finanzielle Einbußen zu haben.
  • Entlastungsbetrag: Dein Angehöriger hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag ist besonders hilfreich, wenn ihr Unterstützung im Haushalt oder bei der Begleitung im Alltag benötigt. Er kann genutzt werden, um kleinere Dienstleistungen zu finanzieren, die den Alltag leichter machen – wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe.
  • Beratungsangebote: Auch mit Pflegegrad 1 kannst du die Unterstützung durch Pflegeberatungsstellen in Anspruch nehmen. Diese bieten wertvolle Tipps und Hilfestellungen zur Organisation der Pflege und helfen dir, die für euch passenden Leistungen zu finden.
Alle Leistungen, die deinem Angehörigen mit Pflegegrad 1 zustehen, findest du in dieser Tabelle. 👇

Leistungen Pflegegrad 1

Leistungen

Pflegegeld

-

Pflegesachleistungen

-

Verhinderungspflege

-

Kurzzeitpflege

-

Entlastungsbetrag

monatlich

125 €

Teilstationäre Tages- & Nachtpflege

-

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

monatlich

bis zu 40 €

Technische Pflegehilfsmittel

100 % *

Hausnotruf

monatlich

bis zu 25,50 €

Wohnraum Anpassung

je Maßnahme

4.000 €

Pflegeberatung, Beratungseinsatz

ja

Pflegekurse für Angehörige

ja

Pflegeunterstützungsgeld

ja

Wohngruppenzuschuss

monatlich

214 €

Digitale Pflegeanwendungen

monatlich

bis zu 50 €

Vollstationäre Pflege

-

Leistungen, die bei Pflegegrad 1 nicht verfügbar sind

Einige klassische Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und teilstationäre Pflege gehören dazu.

Fazit

Auch wenn Pflegegrad 1 keinen intensiven Pflegebedarf bedeutet, gibt es Möglichkeiten, den Alltag für deinen Angehörigen und dich zu erleichtern. Nutze die Beratungsangebote und den Entlastungsbetrag, um praktische Unterstützung zu organisieren, und beantrage das Pflegeunterstützungsgeld bei Bedarf. So bleibt dein Angehöriger gut versorgt und du kannst ihn bestmöglich begleiten.

* Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Zuzahlung von 10% aber höchstens 25 € je Pflegehilfmittel zu leisten

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