Alle Leistungen im Überblick
Pflegegrad 4
Lena Hagedorn
Mittwoch, 30. Oktober, 2024
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn bei deinem Angehörigen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden. Das bedeutet, dass er oder sie im Alltag auf umfassende und regelmäßige Unterstützung angewiesen ist – sei es bei der Körperpflege, Mobilität oder bei allen alltäglichen Aufgaben. Die Betreuung kann sowohl durch dich als pflegenden Angehörigen als auch durch professionelle Pflegedienste erfolgen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Unterstützung im Alltag
Mit Pflegegrad 4 stehen euch umfangreiche Leistungen zur Verfügung, um die intensive Pflege zu organisieren und dich als pflegenden Angehörigen zu entlasten:
- Pflegeunterstützungsgeld: Wenn du kurzfristig bei der Pflege deines Angehörigen einspringen musst und dafür von deiner Arbeit fernbleiben musst, kannst du für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Ersatz für den Lohnausfall erhalten. Dies gibt dir die nötige Flexibilität, um schnell auf die Bedürfnisse deines Angehörigen zu reagieren.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Dein Angehöriger hat Anspruch auf Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst beauftragt wird. Diese Leistungen sind je nach Bedarf kombinierbar. Das bedeutet, dass du den Restbetrag, der nicht für Pflegesachleistungen verwendet wird, als Pflegegeld für die private häusliche Pflege nutzen kannst. Wichtig ist, dass diese Beträge nicht addiert, sondern miteinander verrechnet werden.
- Kassenleistungen für Pflegedienste und Einrichtungen: Mit Pflegegrad 4 habt ihr Zugang zu einer Vielzahl von Unterstützungsangeboten, die sowohl die häusliche als auch die teilstationäre Versorgung abdecken. Ihr könnt professionelle Unterstützung durch Pflegedienste für körperbezogene Pflegemaßnahmen oder pflegerische Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen. Auch die Tages- oder Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen sowie eine teilstationäre Versorgung sind möglich, um euch im Pflegealltag zu entlasten.
- Entlastungsbetrag: Auch bei Pflegegrad 4 steht euch ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser Betrag kann für Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste verwendet werden, um dir als pflegendem Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.
Alle Leistungen auf einen Blick
Eine detaillierte Übersicht aller Leistungen, die deinem Angehörigen mit Pflegegrad 4 zustehen, findest du in dieser Tabelle. 👇
Leistungen Pflegegrad 4
Leistungen
Pflegegeld
monatlich
765 €
Pflegesachleistungen
monatlich
1.778 €
Verhinderungspflege
jährlich
1.612 €
Kurzzeitpflege
jährlich
1.774 € *
Entlastungsbetrag
monatlich
125 €
Teilstationäre Tages- & Nachtpflege
monatlich
1.612 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
monatlich
bis zu 40 €
Technische Pflegehilfsmittel
100 % **
Hausnotruf
monatlich
bis zu 25,50 €
Wohnraum Anpassung
je Maßnahme
4.000 €
Pflegeberatung, Beratungseinsatz
ja
Pflegekurse für Angehörige
ja
Pflegeunterstützungsgeld
ja
Wohngruppenzuschuss
monatlich
214 €
Digitale Pflegeanwendungen
monatlich
bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege
monatlich
1.775 €
Fazit
Mit Pflegegrad 4 stehen dir und deinem Angehörigen umfassende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, um die intensivere Pflege optimal zu organisieren. Nutze die Flexibilität der Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um die Versorgung individuell anzupassen und gleichzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So könnt ihr den Pflegealltag gut bewältigen und die Lebensqualität deines Angehörigen erhalten.
* Der Leistungsbetrag kann um 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 € pro Jahr erhöht werden.
** Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Zuzahlung von 10% aber höchstens 25 € je Pflegehilfmittel zu leisten