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Pflegegrad

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Beim Vorliegen eines Pflegegrads (1-5) hast du oder hat dein Angehöriger Anspruch auf unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher fallen die Leistungen aus. Diese Leistungen sollen die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit kompensieren und den pflegenden Angehörigen bei seiner Pflegetätigkeit unterstützen.

Folgende Leistungen hängen vom Pflegegrad ab und sind ab Pflegegrad 2 verfügbar:

  • Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, über die der Pflegebedürftige frei verfügen kann.
  • Pflegesachleistungen sind monatliche Geldleistungen, die direkt an den ambulanten Pflegedienst für pflegerische Dienstleistungen gezahlt werden.
  • Teilstationäre Versorgung für die zeitweise Betreuung (Tages- und Nachtpflege) in einer Einrichtung.
  • Vollstationäre Versorgung für die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim.
  • Pflegegrad 1
    Pflegegeld: -
    Pflegesachleistungen: -
    Teilstationäre Versorgung: -
    Vollstationäre Versorgung: -
  • Pflegegrad 2
    Pflegegeld: 316 € monatlich
    Pflegesachleistungen: 724 € monatlich
    Teilstationäre Versorgung: 689 € monatlich
    Vollstationäre Versorgung: 770 € monatlicht
  • Pflegegrad 3
    Pflegegeld: 545 € monatlich
    Pflegesachleistungen: 1.363 € monatlich
    Teilstationäre Versorgung: 1.298 € monatlich
    Vollstationäre Versorgung: 1.262 € monatlich
  • Pflegegrad 4
    Pflegegeld: 728 € pro Monat
    Pflegesachleistungen: 1.693 € pro Monat
    Teilstationäre Versorgung: 1.612 € pro Monat
    Vollstationäre Versorgung: 1.775 € pro Monat
  • Pflegegrad 5
    Pflegegeld: 901 € pro Monat
    Pflegesachleistungen: 2.095 € pro Monat
    Teilstationäre Versorgung: 1.995 € pro Monat
    Vollstationäre Versorgung: 2.005 € pro Monat

Folgende Leistungen sind vom Pflegegrad unabhängig:

  • Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat
    kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege) verwendet werden, die von den pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden. Er ist zweckgebunden und wird nachträglich erstattet.
  • Verhinderungspflege von 1.612 Euro im Jahr (ab Pflegegrad 2)
    kann beantragt werden, wenn die pflegende Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Die Pflege kann dann durch nahe Angehörige, sonstige Personen oder von einem zugelassenen Pflegedienst übernommen werden.
  • Kurzzeitpflege von 1.774 Euro im Jahr (ab Pflegegrad 2)
    ist die vorübergehende Pflege eines Pflegebedürftigen in einer dafür zugelassenen Einrichtung, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege zu dem Zeitpunkt nicht möglich oder ausreichend ist. Sie wird bis zu 8 Wochen bzw. 56 Tage pro Kalenderjahr gewährt.
  • Pflegeunterstützungsgeld bis zu 10 Tage
    ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen.
  • Pflegepaket von 40 Euro pro Monat
    deckt den Monatsbedarf an Pflegehilfsmitteln des täglichen Verbrauchs für unterschiedliche Pflegesituationen.
  • Hausnotruf von 30 Euro im Monat
    ist ein Notrufsystem, mit dessen Hilfe der Pflegebedürftige in Notsituation mit einer Notrufzentrale verbunden und im Bedarfsfall schnell und rund um die Uhr Hilfe organisiert wird.
  • Wohnraumanpassung von 4.000 Euro einmalig
    für barrierefreien Umbauarbeiten.
  • Kostenlose Pflegekurse
    für pflegende Angehörige.

Kostenloses Pflegepaket im Wert von 480 Euro im Jahr

Das Pflegepaket enthält wichtige Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs, die den pflegenden Angehörigen bei der Ausübung seiner Pflegetätigkeit unterstützen. Dazu gehören Produkte, die für die Hygiene und den Schutz aller an der Pflege beteiligten Personen erforderlich sind:

  • Saugende Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch)
  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen
  • Mundschutze
  • Fingerlinge

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