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Pflegereform 2027 Das soll sich für pflegende Angehörige ändern

Neue Budgets, höhere Beträge, aber auch Kürzungen, vor allem bei Pflegegrad 1: Wir zeigen dir, was die geplante Pflegereform für die Pflege zu Hause bedeuten könnte.

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das neue Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Wichtig dabei: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Der Entwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Geplant ist, dass die meisten Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Für pflegende Angehörige sind vor allem diese Änderungen geplant:

1. Pflegegeld soll neu organisiert und erhöht werden

Wer heute ab Pflegegrad 2 Pflegegeld erhält, soll künftig ein sogenanntes Entlastungsbudget bekommen. Es soll etwas höher ausfallen als das bisherige Pflegegeld und flexibler eingesetzt werden können, zum Beispiel für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist.

Aber Achtung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also zum Beispiel Handschuhe oder Desinfektionsmittel, sollen künftig ebenfalls aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden. Die bisherige Extra-Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat soll wegfallen. Je nachdem, wie viele Pflegehilfsmittel du nutzt, bleibt vom Plus also wenig oder nichts übrig.

Eine gute Nachricht: Ein früherer Entwurf sah vor, dass Menschen, die neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, in den ersten drei Monaten nur die Hälfte bekommen. Diese Kürzung ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten.

2. Mehrere Pflegeleistungen sollen in Budgets gebündelt werden

Das bisherige System mit vielen einzelnen Leistungen soll vereinfacht werden. Dafür sollen verschiedene Ansprüche künftig in größeren Budgets zusammengefasst werden.

Auch für Situationen, in denen die Pflege zu Hause plötzlich nicht mehr sichergestellt werden kann, etwa weil die Hauptpflegeperson unerwartet ausfällt, ist ein neues Überbrückungsbudget vorgesehen. Damit sollen zum Beispiel ambulante Notdienste oder Kurzzeitpflege finanziert werden können. Ab 2028 sollen außerdem spezielle Plätze für Akut-Kurzzeitpflege dazukommen.

3. Pflegegrad 1 soll deutlich weniger Leistungen bekommen

Eine besonders wichtige Änderung betrifft Pflegegrad 1. Der derzeitige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll entfallen. Auch die Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch soll bei Pflegegrad 1 wegfallen. Stattdessen soll Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Begleitung ausgerichtet werden. Zuschüsse für Anpassungen des Wohnumfelds, zum Beispiel für ein barrierefreies Bad, sollen bestehen bleiben.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag dagegen in einem neuen Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich aufgehen. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind sogar bis zu 300 Euro im Monat vorgesehen.

4. Pflegegrade sollen strenger vergeben werden

Wer neu begutachtet wird, soll künftig mehr Punkte für einen Pflegegrad brauchen. Für Pflegegrad 1 sollen 15 statt bisher 12,5 Punkte nötig sein, für Pflegegrad 2 30 statt 27 und für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte. Wichtig: Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn. Es gilt Bestandsschutz.

5. Eine neue Pflegebegleitung soll Angehörige unterstützen

Neu geplant ist außerdem eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort. Sie soll Familien frühzeitig und fortlaufend unterstützen, bei der Organisation des Pflegealltags helfen und dabei beraten, welche Leistungen und Angebote genutzt werden können.

Und deine Rente?

Hier gibt es Entwarnung: Ursprünglich war geplant, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu kürzen. Davon ist die Bundesregierung abgerückt. Die Pflegeversicherung soll die Beiträge weiterhin voll übernehmen.

Was musst du jetzt tun?

Erst einmal nichts. Bis die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, gelten die bisherigen Leistungen und Ansprüche weiter. Der Kabinettsbeschluss allein ändert also noch nichts an deinem aktuellen Pflegegeld oder anderen Leistungen.

Wenn du ohnehin überlegst, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu beantragen, kann es sinnvoll sein, das nicht auf die lange Bank zu schieben. Für neue Begutachtungen sollen ab 2027 strengere Regeln gelten. Lass dich dazu am besten bei deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten.

Da sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können, lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten.

Wir halten dich bei fabel auf dem Laufenden und erklären dir, was die Pflegereform konkret für dich und deinen Pflegealltag bedeutet.

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