Wie du deine mentale Gesundheit als pflegende angehörige Person schützt
1x1 of care • 05.02.2024 Sponsored
Fürsorge mit Herz, Selbstfürsorge mit Verstand. Finde deine Balance in der Pflege Angehöriger und …
Lena Hagedorn
Monday, 26. August, 2024
Als pflegender Angehöriger hast du eine besonders anspruchsvolle Aufgabe. Doch wusstest du, dass du durch bestimmte steuerliche Vorteile deine finanzielle Belastung verringern kannst? Hier sind die wichtigsten Fakten, die du kennen solltest:
Pflegst du unentgeltlich einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2? Dann kannst du eine Pflegepauschale von bis zu 1.800 Euro pro Jahr in deiner Steuererklärung geltend machen. Diese Pauschale hilft dir, die Kosten, die dir durch die Pflege entstehen, steuerlich abzusetzen.
Pflegst du einen Angehörigen mit einer Behinderung? Dann steht deinem Angehörigen je nach Grad der Behinderung (ab 20 %) ein Behinderten-Pauschbetrag zu. Bei einer Behinderung von 50 % beträgt dieser Pauschbetrag 1.140 Euro, bei 100 % sogar 2.840 Euro. Wenn dein Angehöriger den Pauschbetrag nicht selbst nutzt, kannst du diesen auch auf dich übertragen lassen
Falls du als Pflegender laufende Hinterbliebenenbezüge erhältst, kannst du zusätzlich einen Pauschbetrag von 370 Euro in deiner Steuererklärung angeben.
Falls du ein Kind mit Behinderung pflegst, kannst du den Behinderten-Pauschbetrag deines Kindes übernehmen, sofern es diesen nicht selbst nutzt. Das ist besonders hilfreich, um deine Steuerlast zu senken.
Wenn du mit deinem Auto zu dem Pflegebedürftigen fährst oder für ihn Besorgungen machst, kannst du die Fahrtkosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Es gibt zwei Optionen:
Wichtig ist, dass du die Fahrten und ihren Bezug zur Pflege sorgfältig dokumentierst, zum Beispiel in einem Fahrtenbuch.
Kosten, die dir durch die Pflege eines Angehörigen entstehen und die über die allgemeinen Pauschalen hinausgehen, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise medizinische Behandlungen, Pflegehilfsmittel, oder Umbaukosten für eine behindertengerechte Wohnung. Hierbei musst du jedoch eine sogenannte zumutbare Belastung überschreiten.
Wenn du für die Pflege im Haushalt des Pflegebedürftigen Hilfe in Anspruch nimmst, beispielsweise durch eine Haushaltshilfe, kannst du die Kosten für diese haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Du kannst 20 % der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr, direkt von deiner Steuerschuld abziehen.
Sollte dein Angehöriger in einem Pflegeheim leben und du für die Kosten aufkommst, kannst du diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies gilt insbesondere für den Anteil, der nicht durch Pflegeversicherung oder andere Leistungen gedeckt ist.
Wenn du als pflegender Angehöriger minderjährige Kinder hast, die du während deiner Pflegeaufgaben betreuen lassen musst, kannst du die Kosten für die Kinderbetreuung bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend machen.
Solltest du Beratungskosten für die Pflegeberatung oder steuerliche Beratung haben, kannst du diese als Werbungskosten absetzen. Falls du wegen der Pflege eine zweite Wohnung beziehen musst, um näher bei dem Pflegebedürftigen zu sein, kannst du die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.
Als pflegender Angehöriger gibt es zahlreiche steuerliche Erleichterungen und Abzugsmöglichkeiten, die dir helfen können, die finanzielle Belastung durch die Pflege zu reduzieren. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten in deiner Steuererklärung zu nutzen und alle notwendigen Nachweise sorgfältig zu sammeln. Bei Bedarf kann dir ein Steuerberater helfen, das Beste aus deiner Situation herauszuholen.