Kurzzeitpflege | fabel

Einfach erklärt Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege in einem Heim, wenn die Betreuung zu Hause nicht möglich ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson. In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch auf Kurzzeitpflege hat, wie hoch die Leistungen sind, wie lange sie genutzt werden können und wie der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege heißt: Eine pflegebedürftige Person wird für kurze Zeit in einem Pflegeheim gepflegt. Das ist nötig, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – zum Beispiel nach einem Krankenhaus, bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson.

Wer hat Anspruch?

  • Ab Pflegegrad 2: Es gibt einen festen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
  • Mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad: Kurzzeitpflege ist möglich, wenn ein Arzt bestätigt, dass Pflege rund um die Uhr nötig ist. Dann zahlt die Krankenversicherung.

Dauer und Leistungen

  • Die Pflegekasse zahlt für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr.
  • Dafür gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (seit 01.07.2025) – dieser gilt zusammen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
  • Mit diesem Geld werden die Pflegekosten im Heim bezahlt.
    Essen, Unterkunft und Investitionskosten müssen meist selbst übernommen werden.

Antrag stellen

  1. Antrag bei der Pflegekasse (gehört zur Krankenkasse).
  2. Ohne oder mit Pflegegrad 1: Antrag bei der Krankenversicherung, mit ärztlicher Bescheinigung.
  3. Im Antrag stehen:
    • Daten der pflegebedürftigen Person,
    • Zeitraum,
    • Grund (z. B. Urlaub, Krankheit, Krankenhausentlassung),
    • Name und Adresse der gewünschten Einrichtung.

Kosten und Finanzierung

  • Pflegekasse: übernimmt Pflegekosten aus dem Jahresbetrag.
  • Pflegegeld: wird während der Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat können zusätzlich genutzt werden (z. B. für Unterkunft oder Fahrten).
  • Sozialamt: zahlt in besonderen Fällen, wenn eigene Mittel nicht reichen.

Tipps:

  • Frühzeitig einen Platz suchen – besonders in Urlaubszeiten sind viele Einrichtungen voll.

  • Sozialdienste im Krankenhaus oder Pflegeberater:innen der Kassen helfen beim Antrag.

  • Prüfen, ob auch Tages- oder Nachtpflege in Frage kommt (kürzere Entlastung statt voller Heimaufenthalt).

Muster - Formlose E-Mail zur Beantragung von Kurzzeitpflege:

An:
[Name und Anschrift der Krankenkasse]


Antrag auf Kurzzeitpflege
Name des Pflegebedürftigen: [bitte eintragen]
Versichertennummer des Pflegebedürftigen: [bitte eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für die Zeit vom [bitte Datum einfügen] bis [bitte Datum einfügen] vollstationäre Kurzzeitpflege, weil meine Versorgung vorübergehend zu Hause nicht gesichert ist.

Ich habe einen Antrag auf Pflegeleistungen bei [bitte nennen Sie hier Ihre Pflegekasse] gestellt.
(Alternativ zum vorherigen Satz: Einen Antrag auf Pflegeleistungen habe ich noch nicht gestellt.)

Ich möchte in folgender Kurzpflegeeinrichtung gepflegt werden: [bitte nennen Sie Name und Anschrift der Einrichtung] Bitte lassen Sie mir alle notwendigen Formulare zukommen.

Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Name der Antragstellerin / des Antragstellers]

[Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen]

[Datum]

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