Alle Leistungen im Überblick

Pflegegrad 3

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten deines Angehörigen als schwer eingestuft wird. Das bedeutet, dass dein Angehöriger im Alltag umfassende Unterstützung benötigt – sei es bei der Körperpflege, der Mobilität oder bei alltäglichen Aufgaben wie der Haushaltsführung. Mit Pflegegrad 3 wird eine intensivere Betreuung erforderlich, die sowohl durch dich als pflegenden Angehörigen als auch durch professionelle Pflegedienste erfolgen kann.

Unterstützung im Alltag

Mit Pflegegrad 3 stehen euch zahlreiche Leistungen zur Verfügung, die den Pflegealltag erleichtern und dir als pflegendem Angehörigen wichtige Entlastung bieten:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Wenn du kurzfristig bei der Pflege deines Angehörigen einspringen musst und dafür von deiner Arbeit fernbleiben musst, kannst du für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Ersatz für den Lohnausfall erhalten. So hast du Zeit, dich um deinen Angehörigen zu kümmern, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Dein Angehöriger hat Anspruch auf Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Diese Leistungen sind je nach Bedarf kombinierbar. Das bedeutet, dass du den Restbetrag, der nicht für Pflegesachleistungen verwendet wird, als Pflegegeld für die private häusliche Pflege nutzen kannst. Wichtig: Die Beträge werden nicht addiert, sondern verrechnet.
  • Kassenleistungen für Pflegedienste und Einrichtungen: Mit den Leistungen der Pflegekasse könnt ihr nicht nur häusliche Pflegedienste finanzieren, sondern auch Tages- oder Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen oder eine teilstationäre Versorgung. Diese zusätzlichen Optionen ermöglichen es dir, die Betreuung deines Angehörigen flexibel zu gestalten und gleichzeitig selbst Entlastung zu finden.
  • Entlastungsbetrag: Auch bei Pflegegrad 3 steht euch ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser Betrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, etwa für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsdienste, die deinem Angehörigen Gesellschaft leisten, während du dir eine Pause gönnst.

Alle Leistungen auf einen Blick

Alle Leistungen, die deinem Angehörigen mit Pflegegrad 3 zustehen, findest du in dieser Tabelle. 👇

Leistungen Pflegegrad 3

Leistungen

Pflegegeld

monatlich

573 €

Pflegesachleistungen

monatlich

1.432 €

Verhinderungspflege

jährlich

1.612 €

Kurzzeitpflege

jährlich

1.774 € *

Entlastungsbetrag

monatlich

125 €

Teilstationäre Tages- & Nachtpflege

monatlich

1.298 €

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

monatlich

bis zu 40 €

Technische Pflegehilfsmittel

100 % **

Hausnotruf

monatlich

bis zu 25,50 €

Wohnraum Anpassung

je Maßnahme

4.000 €

Pflegeberatung, Beratungseinsatz

ja

Pflegekurse für Angehörige

ja

Pflegeunterstützungsgeld

ja

Wohngruppenzuschuss

monatlich

214 €

Digitale Pflegeanwendungen

monatlich

bis zu 50 €

Vollstationäre Pflege

monatlich

1.262 €

Fazit

Mit Pflegegrad 3 erhalten du und dein Angehöriger umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten, um die intensivere Pflege bestmöglich zu organisieren. Nutze die Flexibilität der Kombinationsmöglichkeiten zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um die Versorgung optimal an eure Bedürfnisse anzupassen. So könnt ihr den Alltag trotz des höheren Pflegebedarfs gut bewältigen und gleichzeitig die Lebensqualität deines Angehörigen erhalten.

* Der Leistungsbetrag kann um 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 € pro Jahr erhöht werden.

** Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Zuzahlung von 10% aber höchstens 25 € je Pflegehilfmittel zu leisten

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