Nutzung von Entlastungsangeboten

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Es kann vorkommen, dass dein zu pflegender Angehöriger zu Hause vorübergehend nicht ausreichend versorgen werden kann. Sei es für wenige Stunden, wegen eines Termins oder auch für längere Zeit, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert ist oder weil zeitweilig ein besonders intensiver Pflegebedarf besteht. Für diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.

Was sind die Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Von Verhinderungspflege spricht man, wenn man vorübergehend eine Urlaubs oder Krankenvertretung für die häusliche Pflege oder die Pflege in einer Einrichtung benötigt.

Kurzzeitpflege hingegen ist die vorübergehende Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, falls zum Beispiel eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege zu Bewältigen ist oder nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend intensiver Pflegebedarf besteht.

Verhinderungspflege

Wann und wie kann man Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Verhinderungspflege kann man stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch nehmen.

Auf diese Weise ist die Abrechnung der Kosten für eine Ersatzpflegekraft bei der Pflegekasse sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten möglich.

Bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege im Jahr sind möglich. Insgesamt steht dir ein Budget von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung.

Wenn die Ersatzpflegeperson nur stundenweise am Tag einspringt wird dies nicht von dem 6 wöchige Zeitbudget  abgezogen.

Welche Tätigkeiten beinhaltet die Verhinderungspflege?

Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben zur Versorgung der pflegebedürftigen Person. Dazu gehören zum Beispiel die grundlegenden Pflegeaufgaben, wie Hilfe beim Aufstehen, Anziehen, Körperhygiene und Essen, hauwirtschaftliche Aufgaben wie Einkaufen, Putzen und Kochen oder auch Spaziergänge und soziale Aktivitäten.

Medizinische Behandlungspflege ist nicht Bestandteil der Verhinderungspflege, diese wird vom Arzt verschrieben und muss durch medizinische Fachpersonal durchgeführt werden und wird mit der Krankenkasse abgerechnet.

Gründe für eine stundenweise Verhinderungspflege können sein:

  • Arzebesuche, Elternabende, Behördengänge
  • Überstunden im Beruf
  • Sportkurse
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Freizeitaktivitäten

Gründe für eine längere Verhinderungspflege sind zum Beispiel:

  • Berufliche Reisen
  • Erholungstage
  • Urlaub
  • Krankheit
  • Aufenthalte im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung

Welche Voraussetzungen müssen für die Pflegekasse noch erfüllt sein?

Die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben und mindestens seit 6 Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Der Pflegende muss als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein.

Die Verhinderungspflege kann entweder von einem Pflegedienst oder einer Privatperson durchgeführt werden. Die Privatperson darf aber nicht als Pflegeperson bei der Pflegekasse gemeldet sein. Für nahe Verwandte gelten gesonderte Regeln.

Die Verhinderungspflege kann auch stationär in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Dann werden aber nur die Pflegekosten und nicht die Unterbringung und Verpflegung von der Kasse übernommen.

Kurzzeitpflege

Wann und wie kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

Anspruch haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben und deren häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Gründe für eine Kurzzeitpflege:

  • Wenn berufstätige Angehörige nicht sofort mir der Pflege starten können
  • Urlaub, Auszeit, Krankheit oder sonstige Verhinderung des Pflegenden
  • Ausfall der Pflegenden
  • Vorübergehender erhöhter Pflegebedarf, der zuhause nicht gewährleistet werden kann
  • Erhöhter Pflegebedarf nach einer stationären Behandlung
  • Die Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung
  • Erhebliche Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit
  • Wenn die Hauptpflegeperson eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt und eine gleichzeitige Unterbringung des Pflegebedürftigen in der gleichen oder einer nahegelegenen Einrichtung erforderlich ist.

Welche weiteren Voraussetzung müssen für die Pflegekasse erfüllt sein?

Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse nur bezuschusst, wenn diese in einer dafür zugelassenen Einrichtung stattfindet. Andere Einrichtungen sind nur in den folgenden Ausnahmefällen zulässig: Wenn die möglichen alternativen Einrichtungen dem Pflegebedürftigen nicht zumutbar erscheinen oder wenn der Pflegende sich in stationärer Vorsorge oder Reha-Behandlung befindet und den Pflegebedürftigen mitnehmen muss.

Nutzung von Ansprüchen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege

Ergänzend zu den 1.612 Euro Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können im Kalenderjahr bis zu 806 Euro des noch nicht in Anspruch genommen Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege genutzt werden.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden und es kann der komplette Betrag der Kurzzeitpflege genutzt werden also bis zu 1.774 Euro. Die Voraussetzung der 6-monatigen Pflegezeit entfällt.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit
Leistungen Verhinderungspflege: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
Leistungen Kurzzeitpflege:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege

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