Start in die Kinderpflege meistern Wenn ein Kind Pflege braucht Lena Hagedorn Donnerstag, 13. Nov., 2025 Viele Kinder brauchen wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft Unterstützung. Erfahre, was Pflegebedürftigkeit bei Kindern bedeutet, wie die Begutachtung abläuft und welche Schritte Familien jetzt gehen sollten. Was bedeutet Pflegebedürftigkeit bei Kindern? Ein Kind gilt als pflegebedürftig, wenn es wegen einer Krankheit oder Behinderung länger als sechs Monate im Alltag stark eingeschränkt ist.Das ist im Sozialgesetzbuch XI (§ 14 SGB XI) festgelegt.Bei kleinen Kindern wird besonders genau geschaut, was altersentsprechend ist und was nicht.Für Kinder unter 18 Monaten gibt es eine Sonderregel: Sie werden häufig einen Pflegegrad höher eingestuft, damit keine ständigen Neubegutachtungen nötig sind. Wer entscheidet über die Pflegebedürftigkeit? Die Entscheidung trifft nicht die Pflegekasse selbst, sondern der Medizinische Dienst (MD) oder eine andere Gutachterstelle.Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt nach Hause und prüft gemeinsam mit den Eltern,was das Kind selbstständig kann – etwa beim Anziehen, Essen, Spielen oder Kommunizieren.Bei kleinen Kindern führen speziell geschulte Fachkräfte, zum Beispiel Kinderkrankenpfleger:innen, die Begutachtung durch.Sie beurteilen, wie viel Hilfe im Alltag tatsächlich nötig ist. Was ist der Pflegegrad? Das Ergebnis der Begutachtung ist ein Pflegegrad zwischen 1 und 5.Er zeigt, wie stark ein Kind eingeschränkt ist und welche Pflegeleistungen Familien erhalten können.Grundsätzlich gelten für Kinder dieselben Pflegegrade wie für Erwachsene –die Bewertung orientiert sich aber stärker am Entwicklungsstand und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Tipps für Eltern – gut vorbereitet in die Begutachtung Eine gute Vorbereitung hilft, dass die Begutachtung fair und realistisch verläuft.Praktische Tipps: Führe ein Pflegetagebuch, in dem du genau festhältst, wann und wie du deinem Kind hilfst.Notiere, wie viel Zeit du täglich für Pflege oder Betreuung brauchst.Sammle ärztliche Unterlagen, Therapieberichte und Krankenhausbefunde.Sei beim Begutachtungstermin dabei und erkläre offen, wo dein Kind Unterstützung braucht. Nach dem Termin schickt die Pflegekasse den Bescheid mit dem Pflegegrad.Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. 💜 Du bist nicht alleinEin pflegebedürftiges Kind zu begleiten, ist oft eine große Herausforderung – emotional, organisatorisch und finanziell.Aber: Es gibt viele Wege, Unterstützung zu bekommen.Familien müssen diesen Weg nicht allein gehen. Es gibt Menschen und Stellen, die begleiten, zuhören und helfen.
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