Pflegeunterstützungsgeld Finanzielle Hilfe in akuten Pflegesituationen Lena Hagedorn Wednesday, 5. March, 2025 Wenn ein plötzlicher Pflegefall in der Familie eintritt, bleibt oft wenig Zeit, um alles zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld hilft dir dabei, diese erste Phase zu überbrücken, ohne dass du dir Sorgen um dein Gehalt machen musst. Hier erfährst du, was das Pflegeunterstützungsgeld genau ist, wer es beantragen kann und wie du es bekommst. Das musst du wissen: Bis zu 10 Tage Lohnersatz bei akutem Pflegefall: Pflegeunterstützungsgeld sichert dein Einkommen, wenn du kurzfristig beruflich pausieren musst.Schnelle Beantragung möglich: Einfach Arbeitgeber informieren und Antrag mit ärztlicher Bescheinigung bei der Pflegekasse deines Angehörigen einreichen.Kündigungsschutz garantiert: Während du Pflegeunterstützungsgeld beziehst, darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Was ist das Pflegeunterstützungsgeld? Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die du erhältst, wenn du kurzfristig beruflich aussetzt, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen. Es wird für bis zu zehn Arbeitstage gezahlt und soll sicherstellen, dass du in dieser Zeit keinen Verdienstausfall hast.Das Ziel: Dir den nötigen Raum geben, um schnell zu handeln – sei es, um eine passende Pflege zu organisieren oder eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Angehörigen zu bewältigen. Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld? Du kannst Pflegeunterstützungsgeld beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Plötzlicher Pflegefall: Ein naher Angehöriger (z. B. Eltern, Großeltern, Geschwister, Partner:in oder eigene Kinder) wird unerwartet pflegebedürftig.Mindestens Pflegegrad 1: Die pflegebedürftige Person hat bereits einen anerkannten Pflegegrad.Erwerbstätigkeit: Du bist berufstätig und kannst daher nicht spontan ausfallen.Kurzfristige Freistellung: Du benötigst bis zu zehn Arbeitstage, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Wichtig: Auch Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben – das hängt von der eigenen Krankenversicherung ab. So beantragst du Pflegeunterstützungsgeld – Schritt für Schritt Arbeitgeber informierenMelde deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich, dass du wegen eines Pflegefalls ausfällst. Eine formlose, schriftliche Mitteilung reicht – ein offizielles Formular ist nicht erforderlich.Pflegekasse des Angehörigen kontaktierenDen Antrag stellst du direkt bei der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen. Dafür benötigst du:Eine ärztliche Bescheinigung über die plötzliche Pflegebedürftigkeit.Einen Nachweis über dein Einkommen.Antrag einreichen & Auszahlung erhaltenDie Pflegekasse prüft deinen Antrag und überweist dir das Pflegeunterstützungsgeld. Du erhältst ca. 90 % deines Nettogehalts – ähnlich wie beim Krankengeld. Tipp: Reiche den Antrag so früh wie möglich ein, damit die Auszahlung schnell erfolgt! 🚀 Deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber Kündigungsschutz garantiert: Während du Pflegeunterstützungsgeld beziehst, darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Du bist rechtlich abgesichert, während du dich um deinen Angehörigen kümmerst.Flexible Nutzung der 10 Tage: Du musst die zehn Tage nicht am Stück nehmen – sie können flexibel aufgeteilt werden, falls dein Angehöriger über einen längeren Zeitraum Unterstützung benötigt. Welche Alternativen gibt es nach den 10 Tagen? Falls du über die zehn Tage hinaus Unterstützung benötigst, stehen dir weitere Optionen zur Verfügung: Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit.Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit (mind. 15 Stunden pro Woche).Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Unterstützung für deinen Angehörigen durch professionelle Pflegeangebote. Pflege & Beruf - die Themen: Pflege & Beruf: Die harte Realität und was du JETZT tun kannst! Deine Rechte als pflegender Angehöriger Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Hilfe in akuten Pflegesituationen Familienpflegezeit: Mehr Zeit für die Pflege – ohne Jobverlust Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für mehr Unterstützung im Pflegealltag Rente sichern trotz Pflege? So geht's!
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