Familienpflegezeit

Mehr Zeit für die Pflege – ohne Jobverlust

Die Pflege eines Angehörigen ist eine enorme Herausforderung – doch du musst nicht zwischen Beruf und Familie wählen. Die Familienpflegezeit ermöglicht dir, deine Arbeitszeit zu reduzieren und dich intensiver um deine Liebsten zu kümmern.

Das musst du wissen:

  • Bis zu 24 Monate weniger arbeiten: Deine Arbeitszeit kann auf mindestens 15 Wochenstunden reduziert werden.
  • Kündigungsschutz garantiert: Dein Arbeitgeber darf dir während der Familienpflegezeit nicht kündigen.
  • Finanzielle Unterstützung: Ein zinsloses Darlehen hilft, Einkommensverluste abzufedern.

Wer kann die Familienpflegezeit nutzen?

  • Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden
  • Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Umgebung
  • Antrag mindestens 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen

So beantragst du die Familienpflegezeit:

  • Schriftlicher Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn an den Arbeitgeber senden
  • Individuelle Vereinbarung zur neuen Arbeitszeit treffen
  • Zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragen, um finanzielle Einbußen auszugleichen

Deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber:

  • Dein Antrag kann nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
  • Während der Familienpflegezeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Nach der Familienpflegezeit hast du das Recht auf deine ursprüngliche Arbeitszeit.

Welche Alternativen gibt es?

Falls die Familienpflegezeit nicht passt, stehen weitere Optionen zur Verfügung:

  • Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit
  • Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung bei einem akuten Pflegefall

Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, um die beste Lösung für deine Situation zu finden!

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