So holst du dir Geld zurück Pflegekosten von der Steuer absetzen
Pflege kostet oft viel Geld, und einen großen Teil davon zahlst du als Angehöriger selbst. Die gute Nachricht: Einen Teil dieser Kosten kannst du in der Steuererklärung geltend machen und bekommst Geld zurück. Das Finanzamt zählt Pflegekosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Es senkt deine Steuer, sobald deine selbst gezahlten Kosten höher sind als deine sogenannte zumutbare Belastung.
Wichtig zuerst: Du setzt nur ab, was du wirklich selbst bezahlt hast. Was die Pflegekasse übernimmt, zählt nicht. Bleibt nach Abzug der Kassenleistung kein Eigenanteil, gibt es auch nichts abzusetzen.
Welche Kosten du absetzen kannst
Absetzbar ist dein Eigenanteil bei:
- Pflegedienst
- Pflegeheim, hier nur die Kosten für Pflege, Behandlung und Betreuung
- Tagespflege und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln
- barrierefreien Umbauten mit Pflegebezug, etwa Badumbau oder Treppenlift
- Fahrten, die direkt für die Pflege nötig sind
Nicht absetzbar sind die normalen Lebenshaltungskosten wie Essen, Miete und Strom. Auch Fahrten zu reinen Besuchen zählen nicht, ebenso wenig Umbauten ohne Pflegebezug.
Ein Sonderfall ist die Haushaltshilfe für Putzen, Kochen und Einkaufen. Diese rechnest du nicht als außergewöhnliche Belastung ab, sondern als haushaltsnahe Dienstleistung. Dafür gilt eine eigene Regel: Du bekommst 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer abgezogen, bis zu 4.000 Euro im Jahr.
Ab wann du Geld zurückbekommst
Das Finanzamt erkennt nur den Teil deiner Kosten an, der über deiner persönlichen Grenze liegt. Diese Grenze heißt zumutbare Belastung.
Wie hoch sie ist, hängt von drei Dingen ab: deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder. Sie liegt je nach Fall zwischen einem und sieben Prozent deiner Einkünfte. Mehr Einkommen erhöht die Grenze, ein Ehepartner und Kinder senken sie. Den genauen Wert berechnet das Finanzamt oder deine Steuersoftware automatisch.
Ein Beispiel
Du bist alleinstehend, hast keine Kinder und ein Einkommen von 40.000 Euro im Jahr. Deine zumutbare Belastung liegt dann bei rund 2.250 Euro.
Für die Pflege deines Angehörigen zahlst du 8.000 Euro im Jahr selbst. Davon ziehst du deine Grenze ab:
8.000 Euro minus 2.250 Euro sind 5.750 Euro. Diesen Betrag setzt du als außergewöhnliche Belastung an. Bei einem Steuersatz von rund 32 Prozent bekommst du ungefähr 1.800 Euro zurück.
Daran siehst du auch: Sind deine selbst gezahlten Kosten nur wenig höher als deine Grenze, bleibt am Ende wenig übrig. Dann lohnt sich der Blick auf den Pflegepauschbetrag.
Der Pflegepauschbetrag als Alternative
Wenn du deinen Angehörigen selbst und ohne Bezahlung pflegst, kannst du statt der einzelnen Kosten den Pflegepauschbetrag nutzen. Dafür brauchst du keine Belege, und deine zumutbare Belastung wird nicht abgezogen.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4 und 5: 1.800 Euro
- Merkzeichen H (hilflos): 1.800 Euro
Wichtig: Den Pauschbetrag bekommst du nur, wenn du die Pflege persönlich übernimmst und dafür kein Geld erhältst. Leitest du zum Beispiel das Pflegegeld als Bezahlung an dich weiter, entfällt der Anspruch. Eine Ausnahme gilt für Eltern, die ihr eigenes Kind pflegen.
Du kannst pro Jahr entweder deine tatsächlichen Kosten ansetzen oder den Pauschbetrag. Rechne beide Wege durch und nimm den, der dir mehr bringt.
Fünf Tipps für pflegende Angehörige
Tipp 1: Setze nur deinen Eigenanteil an. Leistungen der Pflegekasse zählen nicht.
Tipp 2: Sammle alle Belege. Dazu gehören Rechnungen vom Pflegedienst oder Heim, der Bescheid über den Pflegegrad, Belege für Medikamente, Hilfsmittel und Umbauten sowie Fahrtnachweise für die Pflege. Bewahre alles geordnet in einem Ordner auf.
Tipp 3: Heimkosten kannst du nur absetzen, wenn der Umzug wegen Krankheit oder Pflege nötig war. Bei einem Umzug allein wegen des Alters geht das nicht.
Tipp 4: Vergiss die Haushaltshilfe nicht. Putzen, Kochen und Einkaufen gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. Davon bekommst du 20 Prozent zurück, auch ohne medizinischen Bezug.
Tipp 5: Prüfe den Pflegepauschbetrag. Er gilt ohne Belege und ohne Abzug deiner Grenze. Rechne beide Wege durch, tatsächliche Kosten oder Pauschbetrag, und nimm den besseren.