Landespflegegeld

So unterstützt dein Bundesland die häusliche Pflege

Die Pflege zuhause ist anspruchsvoll, emotional, organisatorisch und mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Als pflegender Angehöriger trägst du viel Verantwortung, und jede Art von Unterstützung kann einen Unterschied machen. Das Landespflegegeld ist eine solche Hilfe, die speziell in einigen Bundesländern angeboten wird, um Pflegebedürftige und ihre Familien zu entlasten. Doch was genau ist Landespflegegeld, wer hat Anspruch darauf, und wie kannst du es beantragen? In diesem Artikel bekommst du einen Überblick.

Was ist Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung, die von einzelnen Bundesländern in Deutschland gezahlt wird. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die pflegebedürftig sind, und dient dazu, die Pflegekosten zu kompensieren.
Wichtig zu wissen: Das Geld ist zweckungebunden. Du kannst es also frei nutzen, um deinen individuellen Bedarf oder den deines pflegebedürftigen Angehörigen zu decken.

Wer hat Anspruch auf Landespflegegeld?

Die genauen Voraussetzungen für das Landespflegegeld hängen vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel gilt jedoch:

  • Pflegegrad: Anspruch haben in der Regel Menschen mit einem Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2 oder höher).
  • Wohnsitz: Der Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt muss in dem Bundesland liegen, das das Landespflegegeld gewährt.
  • Antragstellung: Das Geld wird nur auf Antrag ausgezahlt, und du musst alle erforderlichen Nachweise einreichen.

Übersicht: Landespflegegeld in den Bundesländern

Die Regelungen für das Landespflegegeld unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern. Während einige Bundesländer diese Leistung gezielt für pflegebedürftige Menschen ab einem bestimmten Pflegegrad anbieten, beschränkt sich das Landespflegegeld in vielen anderen Bundesländern auf Menschen mit bestimmten Behinderungen, wie z. B. Blindheit oder Gehörlosigkeit. Es lohnt sich daher, die individuellen Voraussetzungen im eigenen Bundesland genau zu prüfen.

Hier ist eine Übersicht über die aktuellen Regelungen (Stand: 2025):

Baden-Württemberg

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 4 erhalten 125 € im Monat. Zusätzlich bis zu 410 € monatlich für Blinde.

Bayern

1.000 € pro Jahr ab Pflegegrad 2.

Berlin

Leistungen für Blinde oder Gehörlose, je nach Schwere der Behinderung unterschiedlich.

Brandenburg

Landespflegegeld bei körperlicher Behinderung oder Blindheit, Höhe variiert je nach Schwere der Behinderung.

Bremen

Bis zu 384,53 € monatlich für Schwerbehinderte.

Hamburg

Bis zu 519 € monatlich für Blinde, Bearbeitung durch Bezirksämter.

Hessen

Leistungen für Blinde, Höhe variiert je nach Sehbehinderung.

Mecklenburg-Vorpommern

Bis zu 430 € monatlich für Blinde.

Niedersachsen

Bis zu 320 € monatlich für Blinde.

Nordrhein-Westfalen

Leistungen für Blinde und Gehörlose, Höhe abhängig vom Alter.

Rheinland-Pfalz

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 4 erhalten 125 € im Monat. Zusätzlich bis zu 384 € für Schwerbehinderte.

Saarland

Leistungen für Blinde und Gehörlose, bis zu 400 € monatlich je nach Schwere der Behinderung.

Sachsen

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 4 erhalten 120 € im Monat. Zusätzlich bis zu 333 € monatlich für Blinde und Gehörlose.

Sachsen-Anhalt

Bis zu 320 € monatlich für Blinde und Gehörlose.

Schleswig-Holstein

Bis zu 694,68 € monatlich für Blinde und Gehörlose.

Thüringen

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 4 erhalten 200 € im Monat.

Wie beantragst du das Landespflegegeld?

Der Antrag auf Landespflegegeld ist in der Regel unkompliziert, erfordert aber einige Unterlagen. Hier sind die Schritte, die du beachten solltest:

  1. Antragsformular besorgen: Das Formular findest du oft online auf den Websites der zuständigen Landesbehörden
  2. Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören:
    • Nachweis über den Pflegegrad
    • Meldebescheinigung oder Nachweis des Wohnsitzes
    • ggf. weitere Dokumente, die im Formular genannt sind.
  3. Antrag ausfüllen und einreichen: Sende den ausgefüllten Antrag per Post oder elektronisch an die zuständige Stelle.
  4. Bescheid abwarten: Nach der Prüfung erhältst du einen Bescheid, ob und wann das Landespflegegeld ausgezahlt wird.

Warum lohnt es sich, Landespflegegeld zu beantragen?

Das Landespflegegeld ist eine wertvolle Ergänzung zu anderen Leistungen wie dem Pflegegeld oder den Entlastungsleistungen. Es bietet dir und deinem pflegebedürftigen Angehörigen mehr finanzielle Flexibilität und kann dazu beitragen, den Pflegealltag etwas zu erleichtern.

Nutze die Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen – jedes bisschen Entlastung zählt. Informiere dich noch heute, ob du Anspruch auf das Landespflegegeld hast, und stelle deinen Antrag.

Starte jetzt in einen besseren Pflegealltag 💖

Lade die fabel App kostenfrei auf dein iPhone oder Android Handy.

Download on the App Store Download on the Google Play Store